Läuse im Haar

Was man gegen Kopfläuse unternehmen kann

Tag: kindergarten

Wann dürfen Kinder nach der Behandlung des Kopflausbefalls wieder den Kindergarten und die Schule besuchen?

Der Besuch der Gemeinschaftseinrichtung ist bereits nach korrekt durchgeführter erster Behandlung (das Kind muss also nicht bis zur zweiten Behandlung, die acht bis zehn Tage später erfolgt, zu Hause bleiben!) wieder erlaubt.
In der Zeit zwischen der ersten und zweiten Behandlung besteht kein Übertragungsrisiko. Acht bis zehn Tage nach der ersten Behandlung sind jedoch aus nicht abgetöteten Eiern Larven geschlüpft und gelten als Quelle einer weiteren Verbreitung. Es sollte also unbedingt eine zweite Behandlung erfolgen, die jedoch keinen Schulausfall zur Folge hat.
Bei Erstbefall ihrer Kinder mit Kopfläusen sollten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Einrichtung eine  schriftliche Bestätigung der durchgeführten Behandlung zukommen lassen.
Bei wiederholtem Befall muss hingegen eine ärztliche Bescheinigung über den Behandlungserfolg vorgelegt werden.

Welche zusätzlichen Maßnahmen sind sinnvoll?

Im Wesentlichen erfolgt eine Übertragung nur durch direkten Kopf-zu-Kopf-Kontakt. Da prinzipiell die Übertragung auch durch gemeinsam benutzte Gegenstände (Bürste, Kämme, Handtücher, Mützen oder Schals) möglich ist, sind diese Gegenstände mit heißem Wasser gründlich zu säubern bzw. bei 60 °C zu waschen. Bei ausgedehnten bakteriellen Infektionen sollten Abstriche entnommen werden, um gezielt Antibiotika einsetzen zu können.
Eltern betroffener Kinder haben die Pflicht darauf zu achten, dass die Behandlung vorschriftsmäßig durchgeführt wird. Ebenso müssen sie nach § 34 Abs. 5 Infektionsschutzgesetz (IfSG) die Gemeinschaftseinrichtung, die ihr Kind besucht, über einen Kopflausbefall ihres Kindes informieren. Das Gesundheitsamt sollte Kenntnis vom Kopflausbefall durch die Gemeinschaftseinrichtung bekommen. Neben seiner beratenden Funktion (Bereitstellung von Informationsmaterial, Ansprechpartner bei Epidemien in Schulen oder anderen Gemeinschaftseinrichtungen u.a.) trägt das Gesundheitsamt dafür Sorge, dass die weitere Verbreitung durch entsprechende Maßnahmen (Durchführung adäquater antiparasitärer Behandlungen, Hygienemaßnahmen im Umfeld, ggf. Informationsveranstaltungen für Eltern, Kindergärten, Schulen) verhindert wird.

Hilfe! Mein Kind hat Läuse!

Der Alptraum einer jeden Mutter. Heute kam mein Kind heulend und zähneklappernd aus dem Kindergarten, als ich sie abgeholt habe. Eigentlich wollte ich als nächstes in Ruhe kochen und hatte totale Panik, dass etwas furchtbares passiert ist und war total erschrocken,..

Nachdem ich sie nun endlich beruhigen konnte (sie war wirklich total aufgelöst) konnte ich nun also erfahren, was eigentlich los war: Im Kindergarten ist Läusealarm! Zuerst musste ich fast lachen, denn in der heutigen Zeit ist das doch wohl kein Problem mehr, aber nachdem ich meinen kleinen Schatz so zusammenbrechen erlebt habe, habe ich den Entschluß gefasst, zur Aufklärung beizutragen.

Es war wohl auch nicht so, dass die Kindergärtnerin irgendwie unpädagogisch reagiert hatte, sondern allen Kindern erklärt hat, dass das nichts Schlimmes sei und immer wieder mal passieren kann und trotz Hygiene in den besten Haushalten auftreten kann. Wäre das anders gewesen hätte ich das Personal da auch erstmal richtig zusammengestoßen, das könnt Ihr mir glauben. Auch die anderen Kinder haben sie nicht gehänselt oder aufgezogen, zumal ja auch etwa 10 andere Kinder betroffen waren…

Nun ja, als erstes werde ich mal die Betten neu beziehen und die Decken und Kissen ordentlich durchkochen, ich mache mich dann schlau, wie es weiter gehen soll und halte Euch auf dem Laufenden.

Ich bin auch gern offen für Eure Tipps und Anregungen,

Gruß,

Ariane

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