Wann dürfen Kinder nach der Behandlung des Kopflausbefalls wieder den Kindergarten und die Schule besuchen?
Der Besuch der Gemeinschaftseinrichtung ist bereits nach korrekt durchgeführter erster Behandlung (das Kind muss also nicht bis zur zweiten Behandlung, die acht bis zehn Tage später erfolgt, zu Hause bleiben!) wieder erlaubt.
In der Zeit zwischen der ersten und zweiten Behandlung besteht kein Übertragungsrisiko. Acht bis zehn Tage nach der ersten Behandlung sind jedoch aus nicht abgetöteten Eiern Larven geschlüpft und gelten als Quelle einer weiteren Verbreitung. Es sollte also unbedingt eine zweite Behandlung erfolgen, die jedoch keinen Schulausfall zur Folge hat.
Bei Erstbefall ihrer Kinder mit Kopfläusen sollten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Einrichtung eine schriftliche Bestätigung der durchgeführten Behandlung zukommen lassen.
Bei wiederholtem Befall muss hingegen eine ärztliche Bescheinigung über den Behandlungserfolg vorgelegt werden.
